GESCHÄFTSORDNUNG DER BEZIRKSSCHÜTZENBÜNDE Stand Februar 2011 

 

Die Bezirksschützenbünde sind Verwaltungsorgane des Landes-Schützenverbandes für Niederösterreich und sind an dessen Weisungen gebunden. Der jeweilige Bezirksschützenbund wird aus den Verbandsvereinen gebildet, die vom LandesSchützenverband territorial zugewiesen werden. Zweck der Bezirksschützenbünde ist es, die beste Betreuung der einzelnen Vereine zu gewährleisten und auch Wünsche von Vereinen an den Verband zu bringen. Der Bezirk erhält vom Landes-Schützenverband 10 % von den Mitgliedsbeiträgen seiner Bezirksvereine zur Finanzierung seiner Kosten.

 

Die Bezirksversammlung: Jeder Verein entsendet den Oberschützenmeister oder den Schützenmeister mit Sitz und Stimme in die Bezirksversammlung. Analog zu den Satzungen des LandesSchützenverbandes erhält jeder Verein für je angefangene 25 gemeldete Mitglieder eine Stimme. In der Bezirksversammlung wird der Bezirksschützenrat aus den Reihen der Oberschützenmeister (Schützenmeister) auf die Dauer von drei Jahren mittels Stimmzettel (auf Antrag durch Handzeichen) mit einfacher Mehrheit gewählt. Können aus diesen Reihen nicht alle Funktionen besetzt werden, so ist auch die Wahl eines Schützenpassinhabers des Bezirkes möglich. Die Wahl ist gültig, wenn mindestens ein Drittel der Vereine vertreten ist. Die Wahl muss spätestens einen Monat vor den Wahlen im Landes-Schützenverband erfolgen.

 

Der Bezirksschützenrat: Der Bezirksschützenrat ist das Verwaltungsorgan des Bezirkes und setzt sich aus folgenden Funktionären zusammen:

a) Dem Bezirksoberschützenmeister.

b) Dem Bezirksschützenmeister.

c) Dem Kassier. d) Dem Schriftführer.

e) Den Bezirkssportleitern.

f) Den zwei Landesschützenräten.

 

Sollte der Bezirksoberschützenmeister, der Bezirksschützenmeister, oder einer der beiden Landesschützenräte in die Verbandsleitung des Landes-Schützenverbandes gewählt werden, so muss er seine Bezirksfunktion zurücklegen. Der Bezirksoberschützenmeister kann nicht gleichzeitig die Funktion eines Landesschützenrates ausüben.

 

Der Bezirksoberschützenmeister führt den Bezirk nach den Richtlinien und Anweisungen des Landes-Schützenverbandes und sorgt dafür, dass diese im Bezirk eingehalten werden. Den Bezirksvereinen ist einmal im Jahr ein Rechenschaftsbericht vorzulegen.

Der Bezirksoberschützenmeister kann auch selbständig über die vom Landes-Schützenverband gegebenen Anweisungen hinaus wirken, wenn dies dem Schützenwesen hilft und nicht im Widerspruch zu Richtlinien des Landes-Schützenverbandes steht. Der Bezirkskassier führt ein Kassabuch, das mindestens einmal im Jahr vom Bezirksoberschützenmeister kontrolliert und abgezeichnet wird. Die Bezirkssportleiter haben die Schießbewerbe des Bezirks nach den Richtlinien des LandesSchützenverbandes zu organisieren und durchzuführen. Die Ausschreibungen zu diesen Bewerben müssen dem Bezirksoberschützenmeister vor der Versendung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Bezirkssportleiter sollten bei den Schießbewerben des LandesSchützenverbandes anwesend sein, um den Landessportleiter zu unterstützen.

 

Diese Geschäftsordnung für die Bezirksschützenbünde wurde in der Landesschützenratssitzung vom 12. Februar 2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.